Das Grundproblem ist einfach. Der Käufer vertraut dem Verkäufer nicht, dass er liefert. Der Verkäufer vertraut dem Käufer nicht, dass er bezahlt.
Daher nimmt eine unserer Partnerkanzleien den Betrag entgegen und zahlt ihn erst aus, sobald der Verkäufer zweifelsfrei nachweisen kann, dass er geliefert hat.